Mit dem Wandel in der Arbeitswelt kommen auch neue Erwerbsformen auf, die individuellen Erwerbsverläufe werden vielfältiger. Die Entlohnung, die Arbeitsbedingungen und die individuelle Vorsorgepraxis vieler „neuer Selbstständiger“ sind aber derart unterschiedlich, dass sie nicht über einen Kamm geschoren werden können.
Während gerade im Bereich der Hochqualifizierten flexible Projektarbeit auf Zeit nicht mehr wegzudenken ist, ebenso wenig wie gemischte Teams aus internen und externen Beschäftigten (z.B. bei Start-Ups), erleben viele Beschäftigte im Niedriglohnbereich eine Entgrenzung der Betriebsorganisation: Neue Selbständigkeit, Werkverträge, Leiharbeit oder befristete Beschäftigung greifen in der Plattformwirtschaft mehr und mehr um sich.
Auch neue Erwerbsformen müssen abgesichert sein. Wir wollen sichere Selbständigkeit, und wir wollen die Ausbeutung von Solo-Selbständigen beispielweise in der Plattformwirtschaft bekämpfen. Deshalb haben wir bereits den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für Selbständige halbiert. Plattformen sind keine neutralen „Dritten“. Sie sind Arbeitgeber wie andere Unternehmen auch. Daher wollen wir einen neuen Betriebsbegriff entwickeln, der die Veränderung zu vernetzen Unternehmen abbildet und die Rolle der Plattformen als Arbeitgeber verdeutlicht.
Ziel ist es, für die Beschäftigten in der Plattformwirtschaft Arbeitsrechte und Mindestarbeitsbedingungen ebenso zu sichern wie Mindesthonorare oder den sozialen Schutz. Bereits jetzt müssen Formen der Leiharbeit und der Selbständigkeit stärker reguliert werden. Dieses wird für uns bei der nächsten Reform des Betriebsverfassungsgesetzes von zentraler Bedeutung sein.
Bei der Neuregelung von Leiharbeit setzen wir uns für gleiche Arbeitsbedingungen im Vergleich zur Stammbelegschaft ab dem ersten Einsatztag ein. Dies umfasst auch Regelungen zu Urlaub, tarifliche sowie betriebliche Sonderzahlungen, Beteiligungen an Gewinnausschüttungen, Prämien- und Leistungsboni. Leiharbeitern muss der Zugang zu allgemeinen Unternehmensinformationen, Gemeinschaftseinrichtungen und –diensten sowie Gesundheits- und Arbeitsschutz und gleichen Sozialstandards gewährt werden. Dazu zählen im Besonderen auch Weiterbildungsmöglichkeiten und Stellenausschreibungen.
Zum Ausgleich ihrer Mehrbelastung fordern wir für Leiharbeiter langfristig einen Flexibilitätszuschlag von mindestens 20 Prozent zu Equal Pay ab dem ersten Einsatztag als Mittel zur Bewältigung von Auftragsspitzen.